Die Ehe historisch

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Die Geschichte der Ehe in Deutschland...






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Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Eheschließung in Deutschland ausschließlich Sache der Kirchen, da die Ehe ursprünglich nur vor Gott geschlossen wurde. Die erste in Oldenburg durchgeführte zivilrechtliche Trauung erfolgte 1855 in Varel. Geheiratet haben damals der Baptistenprediger August Friedrich Wilhelm Haese und Meta Schütte.

Als Folge des Kulturkampfes wurden die staatlichen Standesämter eingeführt, in denen die Ehe unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen werden konnten. Eine kirchliche Eheschließung darf heute nach deutscher Rechtsauffassung erst nach der bürgerlich-rechtlichen Eheschließung stattfinden.

In Österreich ist eine rein kirchliche Eheschließung ohne weiteres möglich und hat keinerlei Rechtsfolgen.

Für die heutige Form der Ehe gilt grundgesetzlich die Gleichberechtigung.

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