Die Verlobung rechtlich

Die Verlobung rechtlich

Was ist eine Verlobung und was sind die eventuell rechtlichen Folgen? Wir klären auf!






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Eine Verlobung ist das gemeinsame Versprechen und eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten wollen.

Traditionell wird innerhalb eines Jahres vor den Traualtar geschritten. Heute wird dies jedoch eher lockerer gesehen. Das heißt viele Paare heiraten auch schon einen Tag nach dem Heiratsantrag oder lassen im anderem Extrem schon mal fünf Jahre verstreichen.

Bei einer Verlobung handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen - sprich um ein gegenseitiges Eheversprechen. Das Heiratsversprechen kann nicht erzwungen oder eingeklagt werden.

Die Verlobung ist keine Vorbedingung für eine Hochzeit, es kann auch ohne offizielle Verlobung geheiratet werden. Jedoch findet in der Praxis eine Verlobung immer vor der Eheschließung statt, auch wenn Sie sich darüber vielleicht nicht im Klaren sind, da eine Verlobung das Versprechen für eine von beiden Seiten gewollte Eheschließung ist. Sobald ein Partner den anderen um dessen Hand bittet und dieser zusagt, ist man miteinander verlobt. Ob Sie dann nach fünf Minuten heiraten oder nach einem Jahr ist dabei völlig egal.

Wenn einer der Partner die Verlobung ohne nachvollziehbaren Grund lösen sollte, kann das unter Umständen rechtliche Folgen haben. Der „Sitzengelassene“ kann Schadensersatz für den bereits gekauften Hochzeitsanzug, das Brautkleid, Anzahlungen für die Hochzeitsfeier oder für die Kündigung des Berufes (vereinbarte Rollenteilung in der Ehe) verlangen. Außerdem kann es sein, dass Verlobungsgeschenke, wie der Verlobungsring, aber auch Liebesbriefe zurückgegeben werden müssen. Wer eine Verlobung löst, sollte daher nicht überrascht sein, wenn der Ex-Partner seine Geschenke wieder haben möchte.

Innerhalb von zwei Jahren nach Auflösung der Verlobung verjähren jedoch die Ansprüche der Verlobten untereinander.

Foto: Christian Bauer

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