Gütergemeinschaft
Hier finden Sie alle relevanten Fakten zur Gütergemeinschaft in der Ehe...
Dieser Güterstand ist nicht mehr zeitgemäß und existiert kaum noch. Er muss durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Die Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass die Eheleute ein gemeinsames Vermögen haben, über das keiner der Partner allein verfügen darf. Alles was während der Ehe erworben wird, wird gleichzeitig gemeinschaftliches Vermögen. Außerdem kann der Partner für den anderen haftbar gemacht werden.
Folgendes Beispiel: Sie haben mit Ihrem Auto einen Unfall und keine Versicherung abgeschlossen. Bei Gütergemeinschaft haftet der Ehegatte für die Folgen mit.
Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen geteilt. Jedoch kann durch einen Vertragszusatz geregelt werden, dass einige Gegenstände, wie beispielsweise Familienschmuck einem Partner allein gehören.















