Gütertrennung
Hier finden Sie alle relevanten Fakten zur Gütertrennung in der Ehe...
Gütertrennung bedeutet, dass die Vermögen beider Partner in der Ehe vollkommen getrennt voneinander bleiben. Damit haben beide ihr eigenes Vermögen und können dieses allein verwalten und ohne Zustimmung des anderen Ehegatten darüber verfügen.
Endet die Ehe, bleiben die Vermögen natürlich weiter getrennt. Es spielt daher also keine Rolle, ob ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen erworben hat, als der andere. Ein Ausgleich zwischen den Vermögen beider Parteien erfolgt somit nicht.
Haben sie gemeinsamen Besitz erworben, wie zum Beispiel ein Haus, eine Eigentumswohnung, Fernseher, Möbel oder andere Gegenstände von Wert, wird dies so behandelt, wie es bei Miteigentümern der Fall wäre. Sprich der Ehegatte, der die Sache bei einer Trennung behält, hat dem anderen Ehepartner einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.
Dieser Güterstand ist speziell für Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder geeignet. Die Gütertrennung wird durch den Ehevertrag geregelt.
















