Etikette: Einen Gast wieder ausladen?

Etikette: Einen Gast wieder ausladen?

Frage: Können wir einen bereits eingeladenen Hochzeitsgast wieder ausladen?






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Ganz pauschal: Nein, das geht nicht! Allerdings sind auch wir nicht so weltfremd, um nicht zu wissen, dass es Härtefälle gibt, wo das durchaus in Ordnung geht. Beispielsweise, wenn eine Ihrer Brautjungfern von ihrem Freund verlassen wird, dann können Sie diesen getrost von der Gästeliste streichen. Oder wenn Sie sich z.B. mit einem ehemals lieben Nachbarn dermaßen zerstritten haben, dass sich Ihre Gesichter in Beton wandeln, wenn Sie einander begegnen, dann wäre es ja der Welt entrückt, wenn diese Person an Ihrer Hochzeitstafel Platz nehmen würde.

Härtefälle betreffen also immer Personen mit denen es für Sie beide unerträglich wäre, diesen für Sie so wichtigen Tag zu verbringen. Es ist dann auch egal was "andere Leute" sagen oder denken, es ist Ihr Hochzeitstag und bei einem solchen Härtefall, können Sie getrost auf die Etikette pfeifen und die betreffende Person von Ihrer Gästeliste streichen. Setzen Sie aber je nach Einzelfall die Person gegebenenfalls davon in Kenntnis, damit es am Hochzeitstag zu keiner bösen Überraschung für Sie kommt.

Anders ist der Fall mit Gästen, die Sie eingeladen haben und zu denen sich Ihre Beziehung über die Zeit stark abgekühlt hat, so dass Sie diese nicht mehr einladen würden, wenn Sie Ihre Einladungen jetzt verschicken würden. In diesem Fall, können Sie nur darauf hoffen, dass der betreffende Gast, ebenso wenig Lust darauf verspürt, diesen Tag mit Ihnen zu verbringen, bzw. sich deplatziert auf Ihrer Hochzeit fühlt, so dass er nicht auf ihre Einladung reagiert, höflich absagt oder am Tag X einfach nicht erscheint. Ein Ausladen des Gastes, wäre in diesem Fall unpassend und unhöflich.

Foto: Romantica

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