Standesamtliche Trauung
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur standesamtlichen Trauung in Deutschland.
Juristisch verbindlich ist in Deutschland nur die standesamtliche Trauung.
Diese Art der Trauung ist eine rein formale Angelegenheit, ohne große Zeremonie und dauert in der Regel circa 10 bis 20 Minuten. Die standesamtliche Trauung darf nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden und wird in der Regel von Standesbeamten oder auch von Bürgermeistern durchgeführt.
Die Anmeldung erfolgt generell auf dem Standesamt der Gemeinde beziehungsweise des Bezirks, in welchen mindestens einer der Brautleute gemeldet ist, ab einem halben Jahr vor der geplanten Hochzeit. Einige Standesämter reservieren auch Terminwünsche vor der Halbjahresfrist.
Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, sofern Termine frei sind. Abgesehen von den normalen Öffnungszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung an einem Samstag möglich.
Die Kosten für die Anmeldung betragen in den meisten Bundesländern derzeit 40 Euro. Für die zur Hochzeit ausgestellte Heiratsurkunde kommen noch einmal 10 Euro hinzu. Wird die Eheschließung von einem anderen Standesamt vorgenommen, kommen weitere Anmeldekosten in Höhe von circa 40 Euro hinzu.
Um die standesamtliche Trauung nicht nur formal abzuhalten, bieten viele Standesämter mittlerweile auch Trauungen an besonderen Orten, wie in romantische Kapellen, konfessionslosen Kirchen oder in besonderen Trauzimmern auf Schlössern an. Diese Trauungen werden gesondert mit einem zusätzlichen Preiszuschlag berechnet.
In Deutschland steht die standesamtliche Trauung sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren offen. Ausnahme hier ist der Freistaat Bayern, wo homosexuelle Paare standesamtlich vor einem Notar heiraten.
Bei der Anmeldung dürfen die unten genannten Bescheinigungen und Abschriften nicht älter als sechs Monate sein. Die Eheschließung muss innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung erfolgen!
Benötigte Dokumente:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
(Die ehemals notwendige Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern beider Partner sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts vom 1. Januar 2009 nicht mehr notwendig)wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war: Eheurkunde(n) der Vorehe(n), Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk)
ggf. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
Kleiner Tipp: Bei der Trauung werden keine Trauzeugen mehr benötigt. Es ist aber nach wie vor weit verbreitet, sich das JA-Wort vor Zeugen zu geben!















