Versorgungsausgleich in der Ehe
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Hier finden Sie alle relevanten Fakten zum Versorgungsausgleich:

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Ein Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten wird durch das Familiengericht durchgeführt und ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Das Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, die Arbeit die beide Partner für die Familie leisten, durch eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge herbeizuführen. Für nicht berufstätige Ehepartner sollen angemessene Rentenzahlungen gewährleistet werden. Ist die Ehegattin z.B. Hausfrau, kann sie keine Rentenansprüche erlangen. Daher wird sie über den Versorgungsausgleich an den Rentenansprüchen ihres Ehegatten beteiligt. Der Versorgungsausgleich ergibt sich aus dem finanziellen Unterschied zwischen der geringeren und der höheren Rentenanwartschaft.

Sie haben jedoch die Möglichkeit den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag zu ändern oder sogar auszuschließen. Sollten Sie den Versorgungsausgleich ausschließen, gilt automatisch der Güterstand der Gütertrennung.

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